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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGibt es bei euch eine Anzahl an Plichtübungen im Jahr?12 Beiträge
AutorDani8el 8T., schweinfurt / by800292
Datum15.12.2014 15:51      MSG-Nr: [ 800292 ]4386 x gelesen

Hallo zusammen,

die Frage nach der Anzahl an Pflichstunden lässt sicht nicht nicht so einfach beantworteten. Weder im Landesfeuerwehrgesetzt (siehe dazu BayFwG Art.6 (1) ) noch in den FwDv (2,7) wird eine genaue Anzahl an "Muss/Pflicht"Stunden festgelegt.

(1) 1 Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. 2 Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen (BayFwG)

Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. (FwDv 2)


Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden (FwDv7)

Eine Regelung dieser Problematik muss also auf Standortebene, vom Kommandanten, getroffen werden. Denn dieser hat für die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr zu sorgen.

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