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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzbericht Herborn56 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen800692
Datum21.12.2014 12:53      MSG-Nr: [ 800692 ]14231 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner K.Unter dem Zweig wurde gesagt: Am SM-Verfügbarkeit hat es nicht gelegen...


Da wurde geschrieben, dass irgendwann mal Fahrzeuge mit nnenenswerter Schaummittelmenge vor Ort waren.
Das war aber zum Zeitpunkt X.

In der Anfangsphase verfügbar war sicherlich das, was auf den LF war + die 1000 l vom GTLF 6 und dem 24/50.
Und das sehe ich durchaus kritisch, ob das auch nur ansatzweise ausreichend wäre, weil es eben nicht nur auf ebener Fläche brannte...
Die BF Frankfurt hatte ja ganz nebenbei so ca. 100 km Anfahrtsweg, d.h. die kamen mal locker 2 Stunden nachher.... Bis dahin ist schon viel Wasser (und brennendes benzin) die Dill hinuntergeflossen....

Geschrieben von Hanswerner K.Ich sagte: Bei so einer Lage ist Schaumeinsatz zwingend indiziert. Ausnahmen müssen begründet werden, nicht anders herum!

Und ich sagte, dass es ohne ausreichende Reserve schlicht keinen Sinn macht. Genau aus den Gründen, die doch im Einsatzbericht auch geschrieben wurde. Man hat einfach nicht soviel Schaum drauf bekommen, als dass er Wirkung gezeigt hätte. Also: Mehr druff.... Wenn ich das aber nicht habe, kann ich es nicht einsetzen.

Ich kann dich beruhigen, z.B. beim Brand auf der A3 wurde selbstverständlich Schaum eingesetzt. Da dann in ausreichender Menge und Applikationsrate vom Simba vom Flughafen Frankfurt.

Ich widerspreche dir ja gar nicht grundsätzlich. Aber der beschriebene Einsatz spielte sich zum einen vor fast 30 Jahren ab, zum anderen ist das definitiv eine Lage, wurde ja auch schon beschrieben, die erstmal JEDE Feuerwehr über ihre Grenzen bringt, insbesondere dann, wenn man, wie es eben hier war bzw. ist nicht wirklich aus dem vollen schöpfen kann.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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