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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 800706 | ||
Datum | 21.12.2014 14:53 MSG-Nr: [ 800706 ] | 34565 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Interessant: Was passiert wenn jemand klagt und sich auf irgendwelche Eingemeindungsverträge beruft? Gab es da - gerne auch in anderem Zusammenhang - schon? VG Freiburg Urteil vom 12.2.2005, 7 K 1212/04: Anspruch auf Änderung einer Eingemeindungsvereinbarung - hier verneint im Hinblick auf die Auflösung einer Feuerwehrabteilung "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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