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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Notfallsanitäter in NRW | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 801048 | ||
Datum | 28.12.2014 19:45 MSG-Nr: [ 801048 ] | 1785 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, derzeit gibt es Ausführungsbestimmungen für die Weiterbildung zum NotSan. Allerdings sind die Bezirksregierungen als derzeit zuständige Behörde nicht in der Lage Ergänzungsprüfungen in der entsprechenden Anzahl durchzuführen. Bisher gab es nur 'Pilot-Veranstaltungen'. Hier muss noch auf eine entsprechende Verordnung verabschiedet werden. Für die 3 jährige Ausbildung liegen noch keine Landes-Bestimmungen vor. Grund hierfür sind wohl Differenzen bei der Finanzierung der Ausbildung. Weiterhin gibt es noch Unstimmigkeiten bei der Novellierung des Rettungsgesetzes. Dieses hat ebenfalls Einfluss auf die NotSan Ausbildung. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | ||||
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