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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotfallsanitäter in NRW3 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Selm / NRW801048
Datum28.12.2014 19:45      MSG-Nr: [ 801048 ]1785 x gelesen

Hallo Sebastian,

derzeit gibt es Ausführungsbestimmungen für die Weiterbildung zum NotSan. Allerdings sind die Bezirksregierungen als derzeit zuständige Behörde nicht in der Lage Ergänzungsprüfungen in der entsprechenden Anzahl durchzuführen. Bisher gab es nur 'Pilot-Veranstaltungen'. Hier muss noch auf eine entsprechende Verordnung verabschiedet werden.
Für die 3 jährige Ausbildung liegen noch keine Landes-Bestimmungen vor. Grund hierfür sind wohl Differenzen bei der Finanzierung der Ausbildung. Weiterhin gibt es noch Unstimmigkeiten bei der Novellierung des Rettungsgesetzes. Dieses hat ebenfalls Einfluss auf die NotSan Ausbildung.

Mit kameradschaftlichen Grüssen

Christoph

--

Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab.

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 27.12.2014 13:56 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 27.12.2014 17:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.12.2014 19:45 Chri7sto7ph 7K., Selm

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