Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Massenaustritt Sunthausen - Die Welt als Geisel 02/14 | 83 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 801343 |
Datum | 01.01.2015 16:18 MSG-Nr: [ 801343 ] | 32973 x gelesen |
Infos: | 09.11.14 Alle Beiträge des Südkuriers zum Thema
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Jakob T.Und ich möchte dann den Bürgermeister sehen der einen "alkoholisierten" oder evtl. kranken FA wegen Dienstpflichtverletzung zur Verantwortung zieht.
Glaubst Du nicht, dass es solche Bürgermeister und Vorgesetzten in den Fw gibt?
Die gibt es sehrwohl!
Mir ist ein Fall bekannt, da hat sich nach Warnung der BM nicht getraut einen rechtswidrigen Dienstauftrag zu erteilen. Weil der Fm den nicht erteilten Auftrag nicht erfüllt hat, wurde er disziplinarisch verfolgt und auf Ausschussbeschluss eine Disziplinarstrafe gegen ihn vollstreckt.
Aufsichtsbehörden finden nichts anstössig (StGB §§ 344/345?). Ehrenamt live!
PROSIT NEUJAHR!
Klaus
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