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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung | 17 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 801360 | ||
Datum | 01.01.2015 19:38 MSG-Nr: [ 801360 ] | 6712 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian R. Thema Führerschein: Ist nicht ganz richtig... auf allen bayerischen Gewässern (also auch auf den Flüssen wie beispielsweise der Amper) mit Ausnahme des Bodensees und der Bundeswasserstraßen braucht man keinen Führerschein wie etwa dem Sportboot-Führerschein Binnen. Eine Führerscheinpflicht gibt es lediglich für Fahrgastschiffe und schwimmende Arbeitsgeräte. Organisationsintern (auch bei der Feuerwehr) können hiervor aber auch abweichende Regelungen bestehen. Nicht verwechseln darf man dabei aber, dass für die jeweiligen Boote selbst durchaus Genehmigungen und ggf. auch Zulassungen (bei Verbrennungsmotoren) erforderlich sind, das betrifft dann aber regelmäßig die Boote selbst, und - zumindest bei den HiOrgs - nicht die Bootsführer selbst. Geschrieben von Adrian R. Ich meine dass dies für die Feuerwehr in Bayern ähnlich (und auch sinnvoll) ist. Das ist letztlich immer eine Sache des jeweiligen Kommandanten, in der Regel wird hier die Bootsführer-Ausbildung an einer SFS verlangt. | ||||
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