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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 801406 | ||
Datum | 02.01.2015 11:31 MSG-Nr: [ 801406 ] | 5570 x gelesen | ||
Mal ganz doof nachgefragt: handelt es sich um eine vom VB geforderte BMA, oder ist die BMA von Seite des Eigentümers (Versicherung?) gewünscht? Bei einer nicht von der Gemeinde geforderten Aufschaltung könnte man doch den Vertrag für die Aufschaltung in der Leitstelle kündigen und damit den automatisierten Vor-Ort-Service komplett einstellen (ist natürlich schon eine harte Keule). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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