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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 801547
Datum03.01.2015 15:21      MSG-Nr: [ 801547 ]6560 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael B.Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.

Da stimme ich Dir zu.
Wir mussten schon öfter Geräte von Landwirten "ausleihen". Und ich bin überzeugt wenn auf meiner Materialanforderung für 2015 ein Radlader, ein Traktor, ein Güllefass und ein Gabelstabler stehen würde, ich meinen Wohnsitz in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey nehmen müsste. ;)

Die Alternative wäre dann, wenn ich kein Fremdgerät einsetzen will, die Beauftragung einer privaten Firma. Was dann aber zu anderen Problemen führen könnte.

Gruß vom Berg!

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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