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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801607
Datum03.01.2015 22:17      MSG-Nr: [ 801607 ]5965 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Flatterband drum, Meldung an LST (Grünflächenamt Informieren bzw. Einsatzstelle mit Auflagen an Eigentümer/Nutzer übergeben )und weiter. LBM hat hier eigentlich nix zu tun.Ja wenn das innerstädtisch/-orts ist, klar. Außerorts auf Bundes-/Landesstraßen eben LBM. Dann ist da nix mit einfach nur Flatterband drum...

Gruß
Thomas

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