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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801609 | ||
Datum | 04.01.2015 00:50 MSG-Nr: [ 801609 ] | 5884 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Aber ich hole mir dann kein Gerät von irgendwelche Privatleuten (auch wenn es FA oder gute Kumpel von Fa sind) und lasse die FA dann damit arbeiten. Das halte ich persönlich für absolut unverantwortlich und unnötig. Interessant. Ich hole lieber den Traktor vom Landwirt, setze da nen FA drauf, der sich damit auskennt, als das THW zu alarmieren. Das soll nicht heißen, dass ich das THW nicht will, ganz im Gegenteil, die Zusammenarbeit bisher war ausgesprochen fruchtsam und positiv, aber beim letzten Einsatz war das Thema nach 30 min erledigt, da hätte ich noch ne ganze Zeit lang auf die Kameraden warten müssen. Davon abgesehen hätten wir dann aber in der Zeit auch ein Feuer gehabt, dass sich gelohnt hätte.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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