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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801615 | ||
Datum | 04.01.2015 09:57 MSG-Nr: [ 801615 ] | 5832 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Aber sich generell auf die Geräte von irgendwelchen Privatleuten zu verlassen, um Geld oder die Alarmierung anderer Einheiten zu vermeiden halte ich aufgrund meiner beschriebenen Punkte trotzdem für gefährlich. Ab die Geräte von Firmen da unbedingt besser gepflegt / gewartet sind ist zwar die Frage, aber zumindest elektrisch sollten sie genauso regelmäßig geprüft sein, wie die Geräte der Feuerwehr. Geschrieben von Thorsten H. Wenn ich zum Beispiel eine Kettensäge brauche, um Menschen aus dem Fahrzeug zu retten, weil ein Baum drauf gefallen ist, sollte diese in der Wehr einsatzbereit vorhanden sein. Bei Kleingerät kein Thema, bei Großgerät wirds wieder schwierig... Nur weil man es mal gebrauchen könnte / gebraucht hat... Ihr habt ja auch keinen Kranwagen da, obwohl man ihn gerade auf der Autobahn vielleicht auch mal im ersten Rennen einsetzen könnte / müsste. Gab da z.B. in Heppenheim mal einen Unfall (war auch in der Brandschutz), da hat man mit der Menschenrettung warten müssen, bis der Kran der BF Darmstadt (meine es war Darmstadt, könnte auch MAnnheim gewesen sein, gibt sich entfernungsmäßig ja nix).... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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