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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801618 | ||
Datum | 04.01.2015 10:28 MSG-Nr: [ 801618 ] | 5658 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Ist aber eher schwer mit der Kettensäge zu vergleichen, oder? Es ging darum, Material, das zur Menschenrettung notwendig ist, selbst vorzuhalten. Klar kostet der Kran etwas mehr als ne kettensäge, auch im Unterhalt ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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