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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen801618
Datum04.01.2015 10:28      MSG-Nr: [ 801618 ]5658 x gelesen

Geschrieben von Daniel H.Ist aber eher schwer mit der Kettensäge zu vergleichen, oder?

Es ging darum, Material, das zur Menschenrettung notwendig ist, selbst vorzuhalten.
Klar kostet der Kran etwas mehr als ne kettensäge, auch im Unterhalt ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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