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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801629
Datum04.01.2015 14:55      MSG-Nr: [ 801629 ]5497 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Michael W.Sicher? Wenn du die Kettensäge explizit nicht zum beseitigen von umgestürzten Bäumen umsetzt, bei denen keine weitere Gefahr vorliegt? Also nur für das, für das die FW eigentlich auch primär zuständig ist?

Ich möchte jetzt nicht über die verwaltungsrechtlichen/ juristischen Feinheiten bei Feuerwehreinsätzen diskutieren. Es geht mir rein um die tatsächliche Verwendung in Einsätzen. Ob ich damit jetzt eine Rettung durchführe oder in Amtshilfe tätig werde oder ganz spitzfindig "ausserhalb der Zuständigkeit" ist für mich in der tatsächlich existierenden Einsatzhäufigkeit erstmal egal.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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