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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801631
Datum04.01.2015 15:26      MSG-Nr: [ 801631 ]13665 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Es ist zuerst mal zu trennen zwischen Wahl- und Ernennungsvoraussetzungen.
Jetzt hast Du mich aber neugierig gemacht, woraus Du diese Weisheit ableitest?

Geschrieben von Sebastian K.Wenn jemand gewählt wird, der die Voraussetzungen zur Ernennung nicht erfüllt, ist der erstmal trotzdem rechtskonform gewählt.
Da wäre es doch legitim, wenn der Wahlverantwortliche (Bürgermeister) einen Wahlvorschlag veröffentlicht und der Wahlleiter einen Wahlschein ausgibt, auf dem den Wahlbewerbern Eignungen zugesprochen werden, die sie garnicht besitzen.
Desweiteren könnte jeder für Leitungsfunktionen kandidieren, wobei er weiss, dass die erforderlichen Qalifikationen fehlen. Wenn das rechtskonform sein soll, bitte Qellen der Gesetze und Verordnungen? Ernennung, Berufung, Bestellung ....egal wie sich das alles nennt, es hat doch alles nur einen Sinn, der Bürgermeister delegiert einen Teil der kommunalen Pflichtaufgabe des BS an den Wehrleiter und dessen Stellvertreter.

Geschrieben von Sebastian K. aber was ist denn, wenn z.B. eine Wehr vorausschauend Führungslehrgänge besetzen will, diese regelmäßig an der Ausbildungsstätte beantragt, und keine Plätze zugeteilt bekommt? Notsituation?
Problem ist bundesweit bekannt und die Aufsichtsbehörden lassen sich in Würdigung des Ehrenamtes die skurilsten Lösungen einfallen. Bsp.: Für den LdF ist 35h GF Voraussetzung-SMI verfügt, dass LdF gemacht werden darf und der GF nachzuholen ist. Hallo, eine zeitlang ist ein TF mit
LdF der Wehrleiter. Anderer Fall: Es wird festgestellt, dass die Führungskräfte eine gute Ausbildung brauchen (2004). LdF nach GF(70h) und ZF. Dann wird es an der Feuerwehrschule eng und dann reicht es plötzlich, wenn in kleinen FW der LdF GF ist. Wenden natürlich auch sofort Gemeinde-feuerwehren missbräuchlich in ihren kleineren OF an. Jetzt hat man herausgefunden, dass die Freiwillige FW nur eine Zukunft hat, wenn mit den Nachbargemeinden zusammengearbeitet wird.
D.h. Überörtliche Einsätze!!! Das passt alles vorn und hinten nicht!
Ob der nicht zugewiesene Lehrgang eine Notsituation begründet, erfährt der WL über den BM von der Aufsichtsbehörde.

Geschrieben von Sebastian K. Was ist, wenn davon wieder einer/mehrere ausfallen? Notsituation?
Davor ist keiner gewappnet. In diesem Fall, dürfte der Missbrauchsvorwurf der Übergangsfristen-regelung kaum haltbar sein.

MfG

Klaus Kilian

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