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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP801634
Datum04.01.2015 16:11      MSG-Nr: [ 801634 ]13907 x gelesen

Geschrieben von Klaus K.Jetzt hast Du mich aber neugierig gemacht, woraus Du diese Weisheit ableitest?Och, diese Weisheit ist mir nur so ganz spontan eben eingefallen...
Patentieren kann ich mir diese Weisheit aber wohl eher nicht, da sie ein fundamentaler Bestandteil in so ziemlich allen Rechtsnormen ist, die mit irgendwelchen zu wählenden Ämtern und Funktionen quer durch alle Ebenen dieser Republik zu tun haben.

Geschrieben von Klaus K. Da wäre es doch legitim, wenn der Wahlverantwortliche (Bürgermeister) einen Wahlvorschlag veröffentlicht und der Wahlleiter einen Wahlschein ausgibt, auf dem den Wahlbewerbern Eignungen zugesprochen werden, die sie garnicht besitzen.Ja, ist es. Und es ist auch völlig gängige und rechtskonforme Praxis, sowohl bei Feuerwehr- als auch bei z.B. den von dir genannten Kommunalwahlen. Beispiel: Wenn irgendwo hauptamtliche Bürgermeister/Landräte gewählt werden, die als Ernennungsvoraussetzung einen Wohnort im Wahlbereich haben müssen, treten regelmäßig auch Bewerber an, die zum Zeitpunkt der Kandidatenaufstellung und auch der Wahl eben noch woanders wohnen. Völlig legitim, denn eine Ernennungsvoraussetzung zeigt sich i.d.R. darin, dass der Bewerber sie auch noch nach einer erfolgreichen Wahl erreichen kann (die Fristen dafür sind aber i.d.R. dann kürzer als die zwei (oder mehr) Jahre in der FW). Oder es bewerben sich Kandidaten für Ämter, die mit ihrem aktuellen Hauptberuf nicht vereinbar sind. Wäre das eine Wählbarkeitsvoraussetzung, müssten die alle vorher kündigen, um dann nachher festzustellen dass man nicht gewählt wurde und auch keinen Job mehr hat. Solche Dinge regelt man dann als Ernennungsvoraussetzung, dann hat der dann erfolgreich Gewählte am Ende die Möglichkeit, den Beruf aufzugeben oder zu wechseln oder eben den Wohnort zu wechseln.
Und bei Feuerwehrführungspositionen ist eine solche Voraussetzung dann eben die Qualifikation. Kann man nach der Wahl noch erreichen, dauert eben einen Zeitraum X, und ist vor einer Wahl oft nicht realistisch darstellbar, ohne die Wahl zur Farce zu machen (da dann schlicht keine/keine anderen Bewerber mehr da sind).

Geschrieben von Klaus K.Problem ist bundesweit bekannt und die Aufsichtsbehörden lassen sich in Würdigung des Ehrenamtes die skurilsten Lösungen einfallen.Was für eine Alternative haben die Aufsichtsbehörden denn? Feuerwehren schließen? Ohne Leitung weiterführen?

Geschrieben von Klaus K.Bsp.: Für den LdF ist 35h GF Voraussetzung-SMI verfügt, dass LdF gemacht werden darf und der GF nachzuholen ist. Hallo, eine zeitlang ist ein TF mit LdF der Wehrleiter.Wenn der GF die Voraussetzung für den LdF ist, und ich LdF so verstehe, dass da keine weitere Führung/Leitung obendrüber ist, ist zum einen die Wehr/Kommune wohl ziemlich klein (andere Baustelle/Problematik), zum anderen aber ist das eben so. Die "vorhergehende Führungsfunktion" lt. DV 2 ist eben beim GF der TF.
Und übrigens, diese Formulierung mit der Pflicht zur vorhergehenden Führungsfunktion finden sich auch nicht in allen Ländern wieder. Dann wählt man eben auch einen TM als LdF, und das völlig rechtskonform.

Geschrieben von Klaus K.Jetzt hat man herausgefunden, dass die Freiwillige FW nur eine Zukunft hat, wenn mit den Nachbargemeinden zusammengearbeitet wird. D.h. Überörtliche Einsätze!!! Das passt alles vorn und hinten nicht!Langsam frage ich mich, ob ich hier veräppelt werde.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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