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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 801647 | ||
Datum | 04.01.2015 18:37 MSG-Nr: [ 801647 ] | 13377 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Und übrigens, diese Formulierung mit der Pflicht zur vorhergehenden Führungsfunktion finden sich auch nicht in allen Ländern wieder. Dann wählt man eben auch einen TM als LdF, und das völlig rechtskonform. Greift zumindest in BaWü. Hier wird die Wahl erst durch die Zustimmung des Gemeinderats rechtswirksam. Unter anderem ist vor dem Beschluss zu prüfen, ob der Gewählte die für sein Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Stimmt der GR nicht zu, ist zumindest ein weiterer Wahlgang erforderlich. Manfred | ||||
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