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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801657 | ||
Datum | 04.01.2015 20:11 MSG-Nr: [ 801657 ] | 13209 x gelesen | ||
Auf unser Bundesland umgemünzt würde ich die Zustimmung des Gemeinderates bei Wehrführern auch nicht sinnvoll finden, aber bei Wehrleitern definitiv. Das sind Funktionen, die auch öfter mit dem (Verbands-)gemeinderat zu tun haben, die eine sehr umfangreiche Einrichtung der Gemeinde leiten, und auch als Berater der Politik für deren Entscheidungen fungieren sollen. Und für deren Arbeit je nachdem auch die Politik hinterher einen Teil der Verantwortung tragen soll. Bei vergleichbaren anderen Personalentscheidungen ernennt/besetzt der Bürgermeister auch nicht ohne Zustimmung des Rates. Deshalb finde ich das auf der Ebene durchaus angebracht. Es geht dabei nicht darum, dass der Rat irgendwelche "persönlichen und fachlichen Vorraussetzungen" entscheidet oder gar beurteilt, sondern, nennen wir es mal so, um einen guten Einstieg in die notwendige Zusammenarbeit. Geschrieben von Jakob T. Außerdem entscheidet immer noch die Mannschaft wer sie führen soll.Führen ja, aber leiten nicht (in VGs). Was ich auch nie begreifen werde, warum da unterschieden wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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