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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelderpflicht in BaWü: Ausstattung von Rettungswege | 2 Beiträge | ||
Autor | Lars8 I.8, Ehringshausen / Hessen | 801802 | ||
Datum | 06.01.2015 18:00 MSG-Nr: [ 801802 ] | 753 x gelesen | ||
Die DIN 14676 sagt dazu im Abschnitt "4.2.1 Grundanforderungen an die Überwachung": Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Weiter heißt es im Abschnitt "4.2.2 Überwachungsbereiche": Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchwarnmelder und die Installation eines Rauchwarnmelders auf jeder Ebene. Es kommt sicher auf die örtlichen Gegebenheiten an. Bei leidglich zwei Etagen und einem kleinen Flur im EG reicht vermutlich ein Rauchwarnmelder in der oberen Etage aus. Bei mehreren Etagen ist auch die Frage, ob man im Schlafzimmer im 2. Stock bei geschlossener Tür den Rauchwarnmelder im Erdgeschoss noch hört. (Vernetzte Rauchwarnmelder stellen wahrscheinlich nur wenige Vermieter ihren Mietern zur Verfügung.) Viele Grüße Lars | ||||
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