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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 801960 | ||
Datum | 08.01.2015 01:05 MSG-Nr: [ 801960 ] | 12338 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Klaus K.: Auf alle Fälle muß er es in Sachsen so machen. Steht wo genau? In der SächsGemO oder sonstwo? und in anderen BL, wo die Fw so in der Gemeinde organisiert ist. Steht wo? Kann mir aber auch vorstellen, dass es wieder länderinterne Regelungen in Gemeindeordnungen u.s.w. gibt, die andere Regelungen vorsehen. Hier (in Niedersachsen) werden die Wahlvorschläge bzw. wer sich zur Wahl stellt im Rahmen der Mitglieder- resp. Hauptversammlung bekannt gegeben. Es können auch durchaus noch (spontane) Vorschläge aus der Versammlung kommen. Eine (schriftliche) Bekanntmachung im Voraus gibt es nicht, eine Unterschrift irgendjemandes folglich erst recht nicht. Und auf welcher Grundlage behauptest Du eigentlich, dass die Wahl - bei Euch - erst durch die Unterschrift des Bürgermeisters zur Wahl würde? Gruß Daniel | ||||
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