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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY801970
Datum08.01.2015 08:40      MSG-Nr: [ 801970 ]12242 x gelesen

Servus,

im BayFwG ist verankert, dass die Wahl um 1. und 2. Kommandanten von der Gemeinde durchgeführt wird.
Bei uns lädt dann die Gemeinde zu dieser Veranstaltung ein, bis jetzt war auch immer der BGM anesend. Ein Protokollführer der Gemeindeverwaltung führt das nötige Protokoll. Wählen dürfen alle aktiven Mitglieder der FF ab dem 16. Lebensjahr. Über die Wählbarkeit steht im Gesetz nur, dass der Bewerber geeignet sein muss.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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