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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 801970 | ||
Datum | 08.01.2015 08:40 MSG-Nr: [ 801970 ] | 12242 x gelesen | ||
Servus, im BayFwG ist verankert, dass die Wahl um 1. und 2. Kommandanten von der Gemeinde durchgeführt wird. Bei uns lädt dann die Gemeinde zu dieser Veranstaltung ein, bis jetzt war auch immer der BGM anesend. Ein Protokollführer der Gemeindeverwaltung führt das nötige Protokoll. Wählen dürfen alle aktiven Mitglieder der FF ab dem 16. Lebensjahr. Über die Wählbarkeit steht im Gesetz nur, dass der Bewerber geeignet sein muss. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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