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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr # | 34 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 802155 | ||
Datum | 10.01.2015 12:32 MSG-Nr: [ 802155 ] | 14889 x gelesen | ||
Ich erinnere nur, das die Staatsanwaltschaft die Umweltbehörden und der Anspruch des Landwirtes unterschiedliche paar Schuhe sind. Die Umweltbehörden sind in der Pflicht auf solch einen Fall zu reagieren und die Entseuchung anzuordnen. Dieses würden sie auch bei einem Städtischen Grundstück so machen. Haftbar bzw. verantwortlich ist hier immer der Eigentümer. Der Landwirt wird sicherlich auch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, die die Bodenverseuchung bearbeiten wird, indem sie die Rechnung an die Stadt weitergibt. Die Stadt ist nun in der Pflicht die Wege über die das falsche Löschmittel reingekommen ist nachzuvollziehen und den Gemeinden die ein Fehlverhalten diesbezüblich hatten nachzuweisen. Klappt das wird auch hier die Rechnung weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft wurde tätig, weil sie vermutet das der Komandant hier falsche Anweisungen getroffen hat, oder seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, das der Komandant bei dem einen oder anderen versagt hat, wird dieser natürlich bestraft. Hatte er dazu garnicht die Möglichkeit, könnte ein Organisiationsverschulden vorliegen, dann gehts weiter zum Bürgermeister. Folgt die Staatsanwaltschaft der "fiktiven" Aussage des Komandanten, "Ich habe richtig angefordert, es wurde aber falsch geliefert", geht es zum Lieferanten. Hier geht das gleiche Spiel wieder los. Warum war der Schaum noch vorhanden? Wer hat diesen nicht kontrolliert. Dann wird gegen die ermittelt. Mir klingt dabei im Ohr: "Wer früher singt, der höher hängt". | ||||
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