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| Thema | Höhe Mitgliedsbeiträge Feuerwehrverein | 14 Beiträge | ||
| Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 802305 | ||
| Datum | 13.01.2015 09:19 MSG-Nr: [ 802305 ] | 4448 x gelesen | ||
In unserem Förderverein sind die Beiträge an die pauschale Aufwandsentschädigung gekoppelt (z.Z. 3,50 /Std.): § 3 Beitragshöhe (1) Der Mindestbeitrag legt den von der Berliner Feuerwehr pro Einsatzstunde ausbezahlten Betrag der Aufwandsentschädigung zu Grunde (Grundbetrag). Der Grundbetrag des zukünftigen Beitragsjahres wird durch die am 01. Juli des vorhergehenden Beitragsjahres gültige Aufwandsentschädigung bestimmt. Bei jährlicher Entrichtung beträgt der Mindestbeitrag den zehnfachen Satz des Grundbetrags, bei halbjährlicher Entrichtung den elffachen Satz des Grundbetrags, bei quartalsweiser Entrichtung den zwölffachen Satz des Grundbetrags. (2) Der ermäßigte Mindestbeitrag beträgt fünf von zehn des nach Abs. 1 zu entrichtenden Mindestbeitrags. Der Grundbetrag, bei jährlicher Zahlung, sind also 10 * 3,50 = 35 . Freiwillig kann natürlich gerne auch mehr gezahlt werden. Gruß Mario | ||||
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