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RubrikSonstiges zurück
ThemaHöhe Mitgliedsbeiträge Feuerwehrverein14 Beiträge
AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen802305
Datum13.01.2015 09:19      MSG-Nr: [ 802305 ]4448 x gelesen

In unserem Förderverein sind die Beiträge an die pauschale Aufwandsentschädigung gekoppelt (z.Z. 3,50 /Std.):

§ 3 Beitragshöhe
(1) Der Mindestbeitrag legt den von der Berliner Feuerwehr pro Einsatzstunde ausbezahlten Betrag der
Aufwandsentschädigung zu Grunde (Grundbetrag). Der Grundbetrag des zukünftigen Beitragsjahres
wird durch die am 01. Juli des vorhergehenden Beitragsjahres gültige Aufwandsentschädigung
bestimmt.
Bei jährlicher Entrichtung beträgt der Mindestbeitrag den zehnfachen Satz des Grundbetrags, bei
halbjährlicher Entrichtung den elffachen Satz des Grundbetrags, bei quartalsweiser Entrichtung den
zwölffachen Satz des Grundbetrags.
(2) Der ermäßigte Mindestbeitrag beträgt fünf von zehn des nach Abs. 1 zu entrichtenden Mindestbeitrags.

Der Grundbetrag, bei jährlicher Zahlung, sind also 10 * 3,50 = 35 . Freiwillig kann natürlich gerne auch mehr gezahlt werden.

Gruß

Mario

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