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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaAusbildung für RTW-Fahrer7 Beiträge
AutorThom8as 8S., Hamburg / Hamburg802422
Datum15.01.2015 07:58      MSG-Nr: [ 802422 ]2348 x gelesen

Moin,

Wenn ich ich an meine Anfangszeiten erinner, war es so dass es keine separate Schulung für die RTW-Fahrer. Im RS hatten wir ein Fahrsicherheitstraining und das war es.

Ich kenne es von den Johannitern, die eine hauseigene Ortskenntnisprüfung mit ihren Jungs gemacht hat. Da musste man die Anfharten zu den Krankenhäusern, die großen ein- und Ausfallstraßen, usw. kennen.

Gruß
Thomas

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