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Sondersignal
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaAusbildung für RTW-Fahrer7 Beiträge
AutorEnri8co 8F., Hamburg / Hamburg802437
Datum15.01.2015 13:52      MSG-Nr: [ 802437 ]2123 x gelesen

Hallo,
Also ich kenne die Herangehensweise aus 2 verschiedenen Bereichen und die sind recht ähnlich.
Erstmal bei Fahrten mit sondersignal nur als Beifahrer um sich alles in Ruhe anschauen zu können, und die Rückfahrt von der Klinik zur Wache selber fahren um A das Auto und B das Revier ein wenig kennen zu lernen.

Je nach individueller Eignung entscheiden die beiden Kollegen wann der Praktikant das erste mal mit SoSi fahren darf.
Im meinem aktuellen Bereich beschränkt sich der Zeitraum allerdings auf die 160 Stunden im RS Praktikum. Nach bestandener Prüfung sind die Kollegen voll einsatzfähig und müssen mit SoSi fahren können.

Die Fahrschule dreht zwar mit jedem Kollegen eine Runde durch die Stadt, aber das hat nichts mit der Nutzung von sonder und wegerechten zu tun.

LG Enrico

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