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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 803100 | ||
Datum | 31.01.2015 10:59 MSG-Nr: [ 803100 ] | 30660 x gelesen | ||
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Geschrieben von André S. Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen. Naja, da die alten KatS-Fahrzeuge ja Tarnlicht hatten, war das ja auch durchaus angebracht.... Aber da heute selbst bei der Bundeswehr die Tarnlichter ausgehen, brauchen auch die KatS-Fahrzeuge keine mehr :-) Ich habe noch am 1017 mit Panzertape aus der normalen Beleuchtung ne Tarnbeleuchtung geklebt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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