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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | § 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben. | 11 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8K., Duisburg / NRW | 804774 | ||
Datum | 26.02.2015 12:14 MSG-Nr: [ 804774 ] | 6531 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich bin derzeitig (freundschaftlich) mit meinem Arbeitgeber am Diskutieren, ob ich jederzeit zu einem Einsatz fahren darf. Es ist so, dass unser Betrieb mit den Kunden eine Service-Zeit bis 20:00 Uhr vereinbart hat. Unser Arbeitsgeber bietet uns nun an, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr von zu Hause aus zu arbeiten, wenn wir den Spätdienst übernehmen. Nun gibt es zwei Meinungen: Arbeitgeber: Während des Spätdienstes darf ich keine Einsätze fahren. Der Spätdienst wird nur von einer Person übernommen und die Service-Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Der Spätdienst kann auch von jedem anderen Mitarbeiter übernommen werden Arbeitnehmer (ich): Da der Spätdienst ein beliebter Dienst ist, würden sich daraus Nachteile für mich ergeben, wenn ich gänzlich auf den Spätdienst verzichten würde, um jederzeit zu einem Einsatz fahren zu können/dürfen. Eigentlich stimme ich meinem Chef zu, würde nur gerne wissen, ob ich prinzipiell darauf bestehen könnte ;) Unter dem §12 ist leider nur die Lohnfortzahlung beschrieben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Alexander | ||||
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