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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | § 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben. | 11 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 804788 | ||
Datum | 26.02.2015 15:09 MSG-Nr: [ 804788 ] | 3217 x gelesen | ||
Servus, natürlich darfst (und mußt du) ausrücken, wennder Piepser geht. Auf der anderen Seite sollte man aber bedenken, wer einem die Frühstückssemmel bezahlt und das Auto, den Urlaub usw. Wenn man sich stur stellt und "mit aller Gewalt" zu den Einsätzen eilt, dann kann es einem passieren, dass die Firma umstruktiert wird und dein Arbeitsplatz plötzlich entbehrlich ist. Entlassen wird man nie, weil man bei der Feuerwehr ist, da gibt´s genug andere Gründe. Mir wäre da das Hemd näher als die Hose, bei allen Pflichten, die ich als FM(SB) habe. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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