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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 804827 | ||
Datum | 27.02.2015 14:01 MSG-Nr: [ 804827 ] | 12187 x gelesen | ||
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In dem Erlass steht die Rechtfertigung für die Ausstattung der KBI mit Sondersignal, der BSAD wird ja aber auch von KBM wahrgenommen. Wenn man es für den KBI darüber gebogen bekommt, wird sich die Frage für die restliche Flotte stellen, die im Fall des Lahn-Dill-Kreises vom Redakteur des Artikels mit folgender Bildunterschrift gezeigt und betitelt wird: "Die Dienstwagen-Flotte der Brandschutzabteilung des Lahn-Dill-Kreises auf dem Parkplatz in der Wetzlarer Spilburg: Mercedes-, Audi- und Dacia-Geländewagen, alle mit Blaulicht auf dem Dach." Es ist ja eigentlich Gang und Gebe, dass die KBM über Fahrzeuge mit Sondersignal verfügen, die ja nach dem Erlass, bei wörtlicher Auslegung, gar nicht gebilligt wären... Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Polizeidirektion ohne einigermaßen im Vorhinein geklärte Grundlagen so etwas öffentlich macht. | ||||
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