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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Gießen / Hessen | 804842 | ||
Datum | 27.02.2015 17:28 MSG-Nr: [ 804842 ] | 11687 x gelesen | ||
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Er hat ja die Möglichkeit, bei Bedarf, zeitnah die ESt zu erreichen. Hier wird nicht das Vorhandensein oder die Nutzung der Sondersignalanlage in Frage gestellt. Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist. Im ganz normalen Tagesgeschäft besteht da meistens keine Notwendigkeit zu. Die entsprechenden Kompetenzen, zur Abwicklung der Einsätze, sollten auch in den Kommunen vorhanden sein, ansonsten hat man ein generelles Problem. | ||||
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