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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 805012 | ||
Datum | 03.03.2015 13:45 MSG-Nr: [ 805012 ] | 22857 x gelesen | ||
Deine Punkte die du als Beispiel zitierst, sind doch durch Punkt 2 gedeckt. Und warum sollte es nicht rechtlich vertretbar sein? Selektive Alamierung der Feuerwehrangehörigen ist nirgends verboten. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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