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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805026 | ||
Datum | 03.03.2015 13:57 MSG-Nr: [ 805026 ] | 22001 x gelesen | ||
Ich habe den Verdacht, dass man einfach nur eine Handhabe gegen Leute haben will, die (vielleicht dank privater Aufrüstung im Bereich Funkmeldeempfänger) "zufällig" bei jedem für Heldenanwärter irgendwie interessant klingenden Einsatz gerade am Gerätehaus sind und "mitspielen" wollen. Ich lese das ganze so, dass Leute, die schon im Gerätehaus sind (und sich scheinbar irgendwie produktiv einbringen, und wenn es nur das Polieren des Sterns am ELW ist) mitfahren dürfen. Andererseits: Wer nicht alarmiert wurde, aber "von Dieter gehört hat, dass der Melder von Klaus ausgelöst hat", der braucht nicht auf die Idee zu kommen, auch noch Lohnausfall oder Einsatzgeld abzurechen. Bislang hab ich kein Problem mit den Regelungen. Wichtig: Das ganze muss auch einheitlich gelebt werden. Es kann nicht sein, dass Günter mitfahren darf ohne bestellt zu sein, Marco aber nicht. Sonst ist Marco zu recht eingeschnappt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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