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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW805027
Datum03.03.2015 13:59      MSG-Nr: [ 805027 ]21819 x gelesen

Moin,

in der Regel haben sich die Verantwortlichen beim erstellen der AAO und dem schaffen der von dir zitierten Dienstanweisung was bei gedacht.

Und Folgen, die du störend findest, können da mit eingeflossen sein.

Gruß

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Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt