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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Feuerwehrmann
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Verkehrsunfall
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorHein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein805046
Datum03.03.2015 15:47      MSG-Nr: [ 805046 ]21643 x gelesen

Hallo Marco,

nun stelle auch ich noch einmal die Frage nach der Idee dahinter. Vielleicht mal ein paar Gedanken dazu für Dich:

- Wenn die AAO eine Gruppe vorsieht - dann brauche ich vermutlich nur eine Gruppe und alarmiere diese
- wenn dann ein 2. Ereignis kommt und die " Einsatzfreien" Kräfte sind alle schon im Einsatz passt das auch nicht.
- in Zeiten der Abrechnung von Einsätzen ist der Einsatz von 25 FM und 4 Löschbomber für einen PKW-Brand auch nicht abrechenbar
- Die Kameraden sollen auch nicht überlastet werden - gibt einige Konzepte mit rotierender Alarmierung

By the way: Wenn die AAO zum VU - Person klemmt Fahrzeug brennt nicht den großen Knopf drücken läßt, ist hier der Fehler - nicht bei der Dienstanweisung.

Mit nordischen Grüssen
Heino

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Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt