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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Hein8o K8., Ahrensbök / Schleswig-Holstein | 805046 | ||
Datum | 03.03.2015 15:47 MSG-Nr: [ 805046 ] | 21643 x gelesen | ||
Hallo Marco, nun stelle auch ich noch einmal die Frage nach der Idee dahinter. Vielleicht mal ein paar Gedanken dazu für Dich: - Wenn die AAO eine Gruppe vorsieht - dann brauche ich vermutlich nur eine Gruppe und alarmiere diese - wenn dann ein 2. Ereignis kommt und die " Einsatzfreien" Kräfte sind alle schon im Einsatz passt das auch nicht. - in Zeiten der Abrechnung von Einsätzen ist der Einsatz von 25 FM und 4 Löschbomber für einen PKW-Brand auch nicht abrechenbar - Die Kameraden sollen auch nicht überlastet werden - gibt einige Konzepte mit rotierender Alarmierung By the way: Wenn die AAO zum VU - Person klemmt Fahrzeug brennt nicht den großen Knopf drücken läßt, ist hier der Fehler - nicht bei der Dienstanweisung. Mit nordischen Grüssen Heino | ||||
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