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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP805060
Datum03.03.2015 18:59      MSG-Nr: [ 805060 ]21080 x gelesen

Geschrieben von Thorsten H. Ich finde es nicht gut, jemanden der zum Alarmzeitpunkt tatsächlich zufällig den Einsatz mitbekommt nicht mitzunehmen. Ich kann aber verstehen, dass man den gehäuften "Zufällen" Herr werden will.
So wie ich die Dienstanweisung verstehe, hat man die "tatsächlichen Zufälle" ja auch explizit einarbeiten wollen:
Am Einsatzdienst nehmen ausschließlich folgende Kameraden teil:
- die über Funkmeldeempfänger ordnungsgemäß alarmiert wurden,
- die sich zum Zeitpunkt der Alarmierung im/am Feuerwehrhaus befinden,
- die zum Zeitpunkt der Alarmierung mit Feuerwehrfahrzeugen im Dienst sind.

Alterative 1 (FME) ist klar, Alternative 3 eigentlich auch. Mit der hier fett markierten zweiten Alternative könnte man eben auch solche Zufälle, wie sie hier schon aufgeworfen wurden, wie z.B. alarmierter und nichtalarmierter FM sind dummerweise gerade im selben Auto unterwegs, "rechtfertigen". Insgesamt hat man damit aber trotzdem eine Handhabe, Leute, die letztlich nur einer Einsatzgeilheit nachkommen wollen, und bei denen die zufälligen Zufälle zufällig öfters auftauchen, außen vor zu lassen. Deshalb finde ich diese Dienstanweisung, aufgrund ihrer Formulierung, gut.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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