News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 805077 | ||
Datum | 03.03.2015 21:55 MSG-Nr: [ 805077 ] | 21104 x gelesen | ||
Geschrieben von Jasper S. Nun hat man sich mit der Einrichtung der Alarmgruppen A und B sicher etwas gedacht. Sehe ich auch so. 1.) Braucht es für den og. "VU-Klemm PKW Brennt" keine volle Mannschaft, zB 120FM 2.) Die Einsatzbelastung geteilt auf 2 gleichwertige Gruppen entlastet den einzelnen FM 3.) Die Einsatzwahrscheinlichkeit für FM mit längerer Anfahrt wird erhöht, die Moral steigt 4.) Durch den Vorhalt einer weiteren, gleich starken Einsatzgruppe, kann ich ggf. sicher stellen das im Fall der Fälle der zweite Aufmarsch nicht vom "OFM Müller mit ; 0-15 keine AGT" angemeldet wird. Wir haben seit längerem die Aufteilung in (u.a.) 1. und 2. Meldegruppe und ich denke wir fahren damit wirklich gut. Nachts wird im wöchentlichen Wechsel nur eine Schleife ausgelöst um Zugstärke zu erreichen. Am Tag, wenn viele nicht können, gibt es die "Tagesschleife", im Kern sind das jedoch die FM/SB der 1. und 2. Meldegruppe + X die dann wieder Zugstärke haben. Bei mir sieht der Melder so aus; 1.) Zugalarm 2.) Tagalarm 3.) 2. Meldegruppe 4.) TH-Gruppe 5.) GSG-Gruppe Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas M. [03.03.15 22:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|