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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805100 | ||
Datum | 04.03.2015 10:03 MSG-Nr: [ 805100 ] | 19942 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker C. Ich habe die Frage aber so verstanden, was man tut, wenn das Kind bereits in den Brunnengefallen ist, wie mit dem " illegal" Ausgerücktem verfahren wird, nachdem er ausgerückt/wieder zurück ist. Realistische Betrachtung: - zurückfahren und Besetzung des Fahrzeuges anpassen ist keine realistische Option, - während der Fahrt Besetzung des Fahrzeuges um eine Person verringern ist auch keine realistische Option, - es bleibt nur noch über, den Verstoß gegen eine interne Dienstvorschrift (die im Vergleich zu Grundgesetz, Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Verordnungen usw noch relativ wenig Gewicht hat) zu akzeptieren und den Einsatz abzuarbeiten Vorschlag: Die "illegal" anwesende Person bekommt den schlechtesten Posten zugeteilt (Truppmann im Wassertrupp??) und der Verstoß gegen die Dienstvorschift wird im Einsatzbericht dokumentiert. Wichtig: Wenn der Regelverstoß schriftlich dokumentiert wird gleich auch einen Hinweis an den betroffenen FA(SB), der fällt vielleicht sechs Monate drauf aus allen Wolken wenn er rechtfertigen soll, warum er in den Einsatz gefahren ist und vergisst darauf hinzuweisen, dass er beim Eintreffen der Alarmierung hinter dem GH Rasen gemäht hatte. Dann kann die Feuerwehrführung bei passender Gelegenheit über die Angelegenheit beraten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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