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Dienstanweisung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen805109
Datum04.03.2015 10:52      MSG-Nr: [ 805109 ]19693 x gelesen

Mh,

die Gespräche, die du da vorab geführt hast haben aber doch nicht direkt etwas mit dem einzelnen "Verstoß" danach zu tun? Und vor allem, wo siehst du in der ehrenamtliche Organisation den Uterschied zu einem Unternehmen hinsichtlich einer Disziplinarmaßnahme, wenn du im Unternehmen üblicherweise den Betroffenen vorher hörst, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Dinge zu schildern, und ihn vorher Abmahnst, bevor du ihn rausschmeißt?

Was ist denn überhaupt Dein Ziel? Das unbedingte Durchsetzen deiner, mit der DA fiktiv verstärkten Amtsautorität, oder das Lösen des Sachproblems, möglichst mit einem guten Ergebnis für alle (FA bleibt erhalten, hält sich zukünftig an die DA und ist nach wie vor motiviert, zudem findet er dich als Führungskraft ganz toll und unterstützt dich künftig, weil er eingesehen hat um was es geht)?

Klar, eine DA muss man nicht erklären, steht ja alles drin, was wichtig ist, sollen sich die dran halten, sonst schmeißen wir die alle raus... Das ist mir zu einfach. Wer als Führungskraft so vorgeht, der macht was falsch!

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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