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Dienstanweisung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH805110
Datum04.03.2015 11:17      MSG-Nr: [ 805110 ]19484 x gelesen

Geschrieben von Matthias O.
Klar, eine DA muss man nicht erklären, steht ja alles drin, was wichtig ist, sollen sich die dran halten, sonst schmeißen wir die alle raus... Das ist mir zu einfach. Wer als Führungskraft so vorgeht, der macht was falsch!


Ich gehe davon aus, dass solche Probleme vorgängig im Gespräch geklärt werden.
Die DA ist das letzte Mittel. Wenn ich sie herausgebe, dann muss ich sie aber auch durchsetzen. Sonst hätte ich mir Zeit und Papier sparen können und mein Handlungsspielraum wäre nicht durch die DA eingeschränkt.

Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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