News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 805110 | ||
Datum | 04.03.2015 11:17 MSG-Nr: [ 805110 ] | 19484 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O.
Ich gehe davon aus, dass solche Probleme vorgängig im Gespräch geklärt werden. Die DA ist das letzte Mittel. Wenn ich sie herausgebe, dann muss ich sie aber auch durchsetzen. Sonst hätte ich mir Zeit und Papier sparen können und mein Handlungsspielraum wäre nicht durch die DA eingeschränkt. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|