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Dienstanweisung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen805112
Datum04.03.2015 11:32      MSG-Nr: [ 805112 ]19524 x gelesen

Moin,

Geschrieben von David J.Die DA ist das letzte Mittel. Wenn ich sie herausgebe, dann muss ich sie aber auch durchsetzen.

wer sagt denn, dass ich die DA nur durch Disziplinarmaßnahmen durchsetzen kann? Vielleicht geht das ja auch im ersten versuch mittels einem Gespräch, welches das Ziel hat, den Helfer zum einhalten der DA zu "motivieren". Üblicherweise gehe ich in solchen Fällen doch stufenweise vor (in einem anderen Beitrag hatte ich Beispiele geschildert):

Stufe 1: Ich weise den Helfer nochmal drauf hin, dass es eine DA gibt, die man einhalten muss.
Stufe 2: Im Wiederholungsfall oder in schwereren Fällen ermahne ich den Helfer: Ich sage ihm klipp und Klar, was er falsch gemacht hat und was ich von ihm erwarte. Dabei muss er auch seine Sicht der Dinge schildern dürfen. Optional protokolliere ich das Gespräch.
Stufe 3: Im erneuten Wiederholungsfall kann ich überlegen, den Helfer nochmals zu ermahnen und dass ganze unbedingt zu protokollieren, wobei ich darauf wert legen würde, dass mir auch der Helfer das Protokoll unterschreibt. Eventuell sehe ich darin schon keine Erfolgschancen, dann entschließe ich mich, den Helfer abzumahnen. Ich erkläre ihm also klipp und klar, was er falsch gemacht hat, was ich nun von ihm erwarte und was ihn erwartet, wenn er so weiter macht. Dabei muss ich in der Lage sein, das Fehlverhalten so zu dokumentieren, dass die Dokumentation gegenüber einer Klage des Abgemahnten bestand hat. Und natürlich dar der Betroffene Stellung nehmen.
Stufe 4: Ich mache im abermaligen Wiederholungsfall die Drohung war oder ich mahne erneut ab. Schmeiße ich den raus, muss ich dokumentieren können, dass das fehlverhalten das gleiche war, dass ich mir vorab unter Androhung des Rausschmisses verbeten habe. Dann kann ich das formelle "Rausschmissverfahren" einleiten.

Geschrieben von David J.Sonst hätte ich mir Zeit und Papier sparen können und mein Handlungsspielraum wäre nicht durch die DA eingeschränkt.

Dass einem solche Dienstanweisungen die Arbeit leichter machen halte ich in Teilen für einen Irrglauben. Sie vereinfachen vielleicht eine Disziplinarmaßnahme, weil ich nun Fehlverhalten klar auf den Punkt bringen kann. Aber Arbeit habe ich mit einem solchen Verfahren trotzdem noch genug. Und sprechen muss ich mit demjenigen trotzdem. Die Dienstanweisung führt ja nicht meine Leute, dass muss ich immer noch selbst machen...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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Geändert von Matthias O. [04.03.15 11:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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