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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805113 | ||
Datum | 04.03.2015 11:42 MSG-Nr: [ 805113 ] | 19628 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian B. Geschrieben von Matthias O. Ich wollte sagen, dass eine DA natürlich vorab besprochen werden muss. Das entbindet den Schreiber oder den Vorgesetzten der das umsetzen muss aber m.E. dennoch nicht von dem Gespräch mit einem Helfer, der dagegen verstoßen hat. Geschrieben von Christian B. Noch einmal: Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten. das sehe ich anders. Dienstanweisungen regeln den Dienstbetrieb. Sie können Fehlverhalten im Vorfeld vermeiden, weil eben jeder weiß, was von ihm erwartet wird. Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Du gehst m.E. davon aus, dass die DA der irgendwas kurz unter dem Gipfel einer Eskalationspyramide ist. Ich sehe eine DA als eine Regel des Zusammenarbeitens, die man unabhängig von der Eskalationssytufe prophylaktisch erstellen kann. Eine SER kann eine Dienstanweisung sein, eine Regel zum Umgang mit sozialen Medien kann eine DA sein usw. Das mit dem direkt Bezug tut mir jetzt leid, ich hatte deinen ersten Satz mit "ich würde" tatsächlich so verstanden, als wäre das für dich schon sehr konkret und habe Dich dann auch direkt wieder angesprochen bzw. deine Inhalte auf Dich als Person und den konkreten Fall bezogen. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | ||||
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