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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 805125 | ||
Datum | 04.03.2015 17:21 MSG-Nr: [ 805125 ] | 19206 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Matthias O. das sehe ich anders. Dienstanweisungen regeln den Dienstbetrieb. Sie können Fehlverhalten im Vorfeld vermeiden, weil eben jeder weiß, was von ihm erwartet wird. Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Du gehst m.E. davon aus, dass die DA der irgendwas kurz unter dem Gipfel einer Eskalationspyramide ist. Ich sehe eine DA als eine Regel des Zusammenarbeitens, die man unabhängig von der Eskalationssytufe prophylaktisch erstellen kann. Eine SER kann eine Dienstanweisung sein, eine Regel zum Umgang mit sozialen Medien kann eine DA sein usw. Grundsätzlich gebe ich Dir da durchaus recht. Aber der in diesem Thread geschilderte Fall erscheint mir persönlich so speziell, dass ich nicht glaube die DA wurde prophylaktisch erlassen. Und dann sehe ich eben als Ausweg bei einem Verstoss auch nur eine direkte Bestrafung. Wurde diese spezielle DA tatsächlich rein prophylaktisch ohne konkreten Anlass erstellt, dann wäre natürlich beim ersten Verstoss ein klärendes Gespräch angebrachter. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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