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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB | 805139 | ||
Datum | 05.03.2015 12:00 MSG-Nr: [ 805139 ] | 18801 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Schätze daran liegt es. Bei uns gibt es bisher keine Einzige. Bisher haben bei uns Gespräche gereicht. Sei es, dass mal jemand einen Dachaufsetzer verwendet musste oder ein anderer interne Dinge nach außen getragen hat. Für mich hat die Dienstanweisung deswegen einen anderen Wert. Eine SER habe ich schlicht als SER gesehen. ;-) Hallo Christian! Ohne über den Sinn und Unsinn und den nicht spürbaren Zeitvorteil von Dachaufstzern diskutieren zu wollen, aber: Es Gibt Feuerwehren die Deutschland die den Einsatz, oder vermutlich "Nicht-Einsatz" von Dachaufsetzern in Dienstanweisungen regeln? Sind das auch die Feuerwehren die in einer DV regeln das man "wirklich wirklich wirklich" die STVO einhält auf dem Weg zur Wache? Ich befürchte Feuerwehrdeutschland reguliert sich zu tode irgendwann. Nichts für ungut, Liebe Grüße, Mario www.feuerwehrkleinmachnow.de. www.berliner-feuerwehr.de www.drf-luftrettung.de | ||||
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