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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnsystem | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 805178 | ||
Datum | 05.03.2015 21:06 MSG-Nr: [ 805178 ] | 4977 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus S. Selbstverständlich darf die Anlage nur bei Geschwindigkeiten unter 10 km/h oder bei eingelegter Feststellbremse etc.etc betrieben werden. Das war für unsere Elektrotechniker schon ein paar Stunden Arbeit. Das ist eine reine Betriebsvorschrift und muss nicht technisch sichergestellt werden. Von der technischen Seite verlangt die StVZO lediglich: "Der Betrieb des Heckwarnsystems ist durch eine Kontrollleuchte im Fahrerhaus anzuzeigen. Es ist ein deutlich sichtbarer Hinweis anzubringen, dass das Heckwarnsystem nur zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet werden und das Einschalten nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit erfolgen darf." Allgemein noch der Hinweis: die beiden äußeren (blauen) Blitzer gehören formal nicht zum Heckwarnsystem und dürfen damit auch nicht über die gleiche Schaltung betätigt werden. Die müssen mit den restlichen blauen Kennleuchten zusammen geschaltet sein. (das Video gibt aber keinen Anhalt dafür, dass das bei dem konkret gezeigten Fahrzeug nicht der Fall ist) | ||||
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