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RubrikTaktik zurück
ThemaMüssen wir immer Trinkwasser verwenden?58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen805345
Datum10.03.2015 07:29      MSG-Nr: [ 805345 ]16827 x gelesen
Infos:
  • 20.03.15 UN-Bericht: Das Trinkwasser wird knapp

  • Geschrieben von Markus K.Eine dauerhafte Aufstauung ist nicht vorgesehen

    Kenne ich auch, kann es auch durchaus nachvollziehen. Bei einem "offenen Bach" nicht unbedingt, bei uns ist das ganze im großen Teil des Ortes "verdohlt" sprich da wurden vor vielen Jahren Kanalrohre verlegt. Und die in Kurven, d.h. da kann (und macht es auch) sich durchaus etwas freispülen.

    Geschrieben von Markus K.Nun muss man im Sommer wenn es brennt nun am besten einen Tag vorher wissen, dass man Wasser aus dem Bach nehmen möchte.

    Auch das kenne ich, dann muss man Alternativen finden.
    Die kann z.B. ein Pendelverkehr zur WES sein.
    Hierbei war es planbar, deswegen lagen da Wasserblasen daneben, um im Notfall nochmal schnell einige tausend Liter nachzuspeisen. Haben wir auch schon mit Gülle- bzw. Wasserfässern gemacht. An Teichen oder Seen auffüllen, zur WES fahren und ablassen. Riecht vielleicht die ersten Male noch unangenehm, danach gehts ;-)
    Vorteil ist, ich habe damit zumindest hier, schnell deutlich mehr an Wasser als mit TLF...
    Teilweise stehen die Fässer im Sommer auch schon gefüllt auf den Höfen bereit.

    Geschrieben von Markus K.Prinzipiell üben wir noch öfter das Saugleitung kuppeln. Ich gehe aber mal davon aus, dass viele große FFen erst einmal überlegen müssen, wo die Saugschläuche auf dem Fahrzeug verstaut sind. ;-)

    Hier darf auch das LF ab und an mal saugen, so ist es nicht, das LF 10/6 als Nachfolger des LF 16 TS sowieso. war alleine im letzten Jahr bei Einsätzen mindestens zweimal und damit sicherlich öfter als das "Durchschnitts-LF"...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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