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Straßenverkehrsordnung
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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzfahrt: Ampel rot -> Schritttempo ...    # 18 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz805359
Datum10.03.2015 11:16      MSG-Nr: [ 805359 ]6421 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian K.Und, jedem Maschinisten sollte klar sein, das wenn mann die Tröte mit Blaulicht anschaltet,
§1 StVO trotzdem weiter gilt.


Und wieder falsch. War aber hier auch schon Thema. Was besagt nochmal §35 der StVO?

STVO §35:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(...)


Ich lese hier nichts davon, dass §1 weiter gilt. Oder hab ich da was übersehen?

Was du meinst, ist wohl Abs. 8 des §35, der im Prinzip eine Art "Ersatz" für den dann nicht gültigen §1 ist:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Geschrieben von Christian K.Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den §1 StVO außer acht zu lassen.

Der Satz müßte wohl eher richtig lauten:
"Das einzige was jeder daraus für sich mitnehmen sollte ist IMMER bei Alarmfahrten HÖCHSTE Aufmerksamkeit und Vorsicht walten zu lassen, und nie den Abs. 8 des §35 StVO außer acht zu lassen."

Gruß,
Michael

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