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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 805409 | ||
Datum | 10.03.2015 19:50 MSG-Nr: [ 805409 ] | 30279 x gelesen | ||
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Hallo, leider kann ich aus zeitlichen Gründen erst jetzt Stellung zu deinem Post nehmen, aber der fällt jetzt wesentlich kürzer aus, weil hier viele schon das ausdrücken, was ich direkt geantwort hätte, aber im einzelnen: Geschrieben von Uwe S. Hast du spezielle Details/Informationen/Beweisstücke zu dem Vorgang, die das Gericht bei seiner Entscheidung nicht hatte/kannte? Wenn ja, warum kommst Du erst jetzt damit heraus? Zu der Frage erübrigt sich eigentlich eine Stellungnahme, wird vielleicht im Folgenden aber klarer.... Geschrieben von Uwe S. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat. Strafrechtlich sicherlich eher nicht. Moralisch finde ich allerdings schon. Weil, wenn er 5.000 zahlen muss für ein Eingeständnis (was aus irgendwelchen Gründen aber rechtlich kein Geständnis ist, muss man aber auch nicht verstehen), dann hat er auch was angestellt. Weil ansonsten müsste er ja auch keine 5.000 Strafe zahlen sondern wäre eindeutig freigesprochen worden. Zugegebenermaßen bin ich als Vater von 2 Kindern da evtl. etwas befangen, aber bei allem, was mit Kindern, Sexualität und Straftat zu tun hat, reagiere ich zugegebenermaßen ziemlich emotional (was vielleicht auch nicht richtig ist, gebe ich gerne zu). Aber wie man da ein zu bestrafendes Handeln mit einem Bußgeld von 5.000 EURO belegen kann bei einem Bundestagsabgeordneten (du kennst die Diäten??) kann ich nicht nachvollziehen. Ich weiß, er ist zurückgetreten, hat trotzdem gut verdient. Was ich nicht ok finde, ist die Ausschlachtung, die die Medien mit diesem Fall gemacht haben, das geht ja überhaupt nicht. Auch zum Schutz des Angeklagten, weil sogar in dem Strafbereich hat der Angeklagte einen fairen Prozess verdient. Geschrieben von Uwe S. Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst. Huihuihui, jetzt wird aber hier ein Geschütz aufgefahren. Nein, ich halte die Geldstrafe generell für falsch aus den o.g. Gründen, aber wenn schon, hätten die in die Staatskasse fließen müssen, meinetwegen zweckgebunden für Ermittlungsarbeiten in dem Bereich. Ich denke, als überzeugte Führungskraft einer staatlichen Organisation, die wirklich Jedermann hilft, und staatliche Aufgaben wahrnimmt, braaucht keiner Angst zu haben, das ich den Rechtsstaat in Frage stellen. Das Problem ist, wie weiter unten geschrieben, das es eine strafrechtliche und iene moralische Seite gibt, ist ein ziemlich schwer zu diskutierendes Gebiet. Ich hoffe, meine Meinung ist klarer geworden.... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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