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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaKinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr101 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW805454
Datum11.03.2015 10:57      MSG-Nr: [ 805454 ]29917 x gelesen
Infos:
  • 11.03.15 Lauffeuer-online kommentar
  • 10.03.15 Pressemitteilung: JF-NDS intensiviert Präventionsangebot
  • 10.03.15 Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
  • 10.03.15 ZEIT: Geständnis für 5.000 Euro
  • 10.03.15 Stellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess

  • Geschrieben von Oliver S.Das Verfahren war offensichtlich in Ordnung, die Warnungen des Beschuldigten kam vermutlich aus seinem Kollegenkreis, was gesondert aufgeklärt gehört. Leider habe ich da wenig Hoffnung, dass dabei etwas Substanzielles heraus kommt.

    Also wenn man die Reaktionen aus der Bevölkerung so verfolgt war es anscheinend für ganz viele Menschen eben nicht i.O. Es mag juristisch vielleicht rechtens gewesen sein, wobei man wirklich einmal darüber nachdenken sollte für gewisse Straftaten den 153a NICHT anzuwenden, aber anscheinend hat es das "Volk" nicht verstanden bzw. die Gerichtbarkeit hat es nicht richtig erklärt.

    Geschrieben von Oliver S.Jetzt wird der niedersächsische Jugendfeuerwehrverband zum Buhmann gemacht, weil die Geldauflage hier für positive Ziele verwendet werden soll. Merken diese Geiferer eigentlch noch irgend etwas? Hilft es einem Kind, wenn das Geld abgelehnt wird? Trifft es den Beschuldigten, wenn man sein Geld nicht will? Glaubt irgendjemand, dass der Kinderschutzbund bei Zuweisungen aus weniger prominenten Prozessen genau so entschieden hat? Wozu haben sie sich dann erst auf die Liste der Landesjustiz setzen lassen?

    Es hilft den Kindern natürlich nicht das Geld nicht anzunehmen, aber man könnte damit ein Zeichen setzen, dass man ebenfalls mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden ist.

    Geschrieben von Oliver S.In einem Strafgerichtsprozess ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten seine Verfehlungen nachzuweisen. Kann sie das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen, egal was der Mob brüllt.

    Vollkommen richtig, hierzu braucht es meiner Meinung nach aber einen Prozess MIT einem Urteil, dies ist in diesem Fall (warum auch immer) nicht zustande gekommen.

    Geschrieben von Oliver S.Auch Angeklagte haben Schutzrechte. Was die Staatsanwaltschaft mit dem Beschuldigten hier gemacht hat, ohne die Vorwürfe beweisen zu können, ist für mich Rufmord, auch wenn es wahrscheinlich erscheint, dass eine Straftat vorliegt. Die Anscheinswahrscheinlichkeit ist jedoch keine rechtsstaaltliche Verurteilung.

    Das kann ja gerne in einem gesonderten Verfahren bewiesen werden.

    Geschrieben von Oliver S.Wer diese im deutschen Strafrecht selbstverständlichen Grundsätze in Frage stellt, stellt den Rechtstaat als Ganzes in Frage. Wie es ohne ein solches Strafrecht zugeht, kann man in der halben Welt besichtigen.

    Nur weil man mit einem Urteil (in dem Fall gab es ja nicht mal eines) nicht einverstanden ist, stellt man doch nicht gleich den ganzen Rechtstaat in Frage? Es muss erlaubt sein darüber öffentlich zu diskutieren und der Staat tut gut daran sich dieser Kritik anzunehmen! Über die Art und weiße mancher dieser Kritiken kann man aber in der Tat streiten!

    Noch mal zurück zum Thema Geld. Meiner Meinung nach sollte man dieses Geld nicht annehmen. Das Gericht sollte sich beim aussuchen des Empfänger von diesem (Freikauf) Geldes schon ein wenig mehr Mühe geben. Es gibt bestimmt Vereine, Institutionen die sich z.B. um diese kranke Menschen kümmert wie hier zum Beispiel, dort wäre dass Geld nach meiner Meinung gut aufgehoben (gibt es in Niedersachsen bestimmt auch).

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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