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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 805476 | ||
Datum | 11.03.2015 12:22 MSG-Nr: [ 805476 ] | 29740 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. An der Stelle müsste man dann aber auch fragen, ob "das Volk" zum einen überhaupt den Willen, und zum anderen auch wenns böse klingt den Intellekt dazu hat, solche komplexe Sachverhalte vollumfänglich (oder ausreichend) verstehen zu können. Egal wie, sich aber der Diskussion mit "das Versteht Ihr eh nicht" zu entziehen kann ja auch keine Lösung sein. Geschrieben von Sebastian K. Aber aus einem ganz anderen Grund. Die Einstellung an sich wird ja auch dort nicht angezweifelt, sondern die Forderung des Staatsanwaltes nach einem Geständnis. Das hatte ich ja auch geschrieben? Auch Juristen haben Zweifel an dem richtigen Ablauf dieser Einstellung, wenn auch aus einem anderen Grund, so besser? Geschrieben von Sebastian K. Der erste angesprochene Empfänger lehnt das Geld ab, weil der Bezug vom Zweck der Organisation zur Tat zu deutlich ist.Der Erste hatte abgelehnt weil die angeklagte Tat seinen Schutzzielen entgegen steht und sie mit dem Freikauf nicht einverstanden sind. Bei einem entsprechenden Urteil! hätten sie das Geld ganz bestimmt angenommen. Geschrieben von Sebastian K. Der zweite soll es ablehnen, weil der Bezug zur Tat fehlt... Jep und um auszudrücken das man mit diesem Deal nicht einverstanden ist. Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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