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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit | 106 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 805745 | ||
Datum | 16.03.2015 18:57 MSG-Nr: [ 805745 ] | 31716 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. Eine hohe Leistung hat an einem Vormittag im März keine PV-Anlage.. Dieser Aussage (auch wenn sie mit Sicherheit auf den Grossteil der Anlagen zutrifft) muss ich leider, auch entgegen meiner früheren Aussagen, widersprechen. Ein Kunde von uns hat eine große PV-Anlage, die hat es heute Mittag auf 93% ihrer Nennleistung geschafft. Wir haben die übertragenen Leistungsdaten intern mehrfach überprüft und weil da kein Fehler zu finden war und wir es nicht geglaubt haben, haben wir beim Anlagenbetreiber nachgefragt. Dieser hat uns bestätigt das alles seine Richtigkeit hat und er in Süddeutschland Anlagen betreibt die im Frühjahr bis zu 140% PNenn leisten. Wie bereits erwähnt, darf man die von Seiten der Netzbertreiber regelbaren PV-Anlagen nicht unter den Tische fallen lassen. Stellt sich nur die Frage ob die Meldewege dazu schon ausgearbeitet sind und wenn ja ob die Meldung vom Regelzonenbetreiber schnell genug beim VNB des Netzanschlusspunktes ankommt, ich hab da noch so meine Zweifel... Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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