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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschiede Fahrgestelle für GW-l2 | 61 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 805981 | ||
Datum | 21.03.2015 15:55 MSG-Nr: [ 805981 ] | 20598 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Zum Glück nennen wir die Fahrzeuge in RLP Mehrzweckfahrzeuge. Die dürfen dann auch zwischendurch stehenbleiben, wenns mal gerade nix zu holen oder zu bringen gibt. Ja, und werden so in ganz Deutschland immer mehr zum Pseudo-RW/-LF-Dingsbums... Einerseits verständlich, wenn man sich die normative Entwicklung bei den RW so ansieht (Streichung RW 1, HLF kein Ersatz für einen notwendigen RW), andererseits das letzte, was man von einem Logistikauto will... und schon mal völlig unsinnig, wenn die Dinger so vergewaltigt werden, dass sie zwar soviel kosten wie ein RW/LF, aber nix davon richtig können, erst recht mehr im Gelände fahren.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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